Ihr Kind hat einen weiteren Erwachsenen als Ansprechpartner*in und Bezugsperson dauerhaft an seiner Seite:

  • Einmal in der Woche trifft sich Ihr Kind an einem fest vereinbarten Tag mit seiner Patin*seinem Paten.
  • Einmal im Monat kann Ihr Kind auch bei seiner Pat*in übernachten.
  • Die Patin*der Pate gibt Ihrem Kind ein „Zuhause auf Zeit“: Bis zu acht Wochen kann Ihr Kind bei seiner Patin*seinem Paten wohnen, wenn Sie es selbst nicht versorgen können. Damit bleibt Ihr Kind während dieser Zeit  in einer ihm vertrauten Umgebung. Eine Fremdunterbringung in einer Pflegefamilie oder Heimeinrichtung ist dann nicht nötig.

Wir begleiten die Patenschaft bis zum 18. Geburtstag Ihres Kindes.     

 

"Für meinen Sohn ist sein Pate ganz klar ein Erwachsener, der nur für ihn da ist. Er bietet ihm Sicherheit. Wie ein Beschützer, auf den er zählen kann. Wir hatten vor dem Paten meines Kindes niemanden sonst hier. Als ich in die Klinik musste, hat mein Sohn bei seinem Paten gewohnt. Ich konnte meinem Sohn immer vermitteln, dass sein Pate die wirklich verlässliche Familie hier in Berlin ist."

 

Unser Patenschaftsangebot richtet sich ausschließlich an Eltern mit einer psychischen Erkrankung.  

  • Ihre psychische Erkrankung wurde von einer Ärztin*einem Arzt oder einer psychologischen Psychotherapeutin*einem psychologischen Psychotherapeuten diagnostiziert.
  • Sie leben mit Ihrem Kind/Ihren Kindern zusammen in einem Haushalt.
  • Sie haben keine verlässliche Unterstützung bei der Versorgung Ihres Kindes/Ihrer Kinder.
  • Ihr Kind hat außer Ihnen keine andere erwachsene Bezugsperson, auf die es sich verlassen kann.
  • Ihr Kind ist mit einer Patenschaft einverstanden.
  • Sie leben in Berlin.